Abbruch
Zunächst muß Altes weichen, damit Neues entstehen kann. Gemäß Vorgabe der Förderrichtlinie der Stadt Ettlingen hat der Abbruch der Mauern vor dem 15. Mai des jeweiligen Jahres zu erfolgen, um die Eiablage der unter Artenschutz stehenden Eidechsen Ende Mai nicht zu gefährden. Deshalb ist nun zügiges Arbeiten angesagt, um diesen Termin zu halten. Für den…