Abbruch

Abbruch

Zunächst muß Altes weichen, damit Neues entstehen kann. Gemäß Vorgabe der Förderrichtlinie der Stadt Ettlingen hat der Abbruch der Mauern vor dem 15. Mai des jeweiligen Jahres zu erfolgen, um die Eiablage der unter Artenschutz stehenden Eidechsen Ende Mai nicht zu gefährden. Deshalb ist nun zügiges Arbeiten angesagt, um diesen Termin zu halten. Für den Wiederaufbau gibt es keine zeitlichen Vorgaben, allerdings müssen alle Aktivitäten zum 31. Oktober abgeschlossen sein.

Der Abbruch der oberen Mauer ist fristgerecht erfolgt. Die Ankersteine im Boden sitzen derzeit noch im ursprünglichen Zustand, sie werden neu ausgerichtet, wenn das Fundament freigelegt ist. Zunächst stehen also erst wieder einmal umfangreiche Erdarbeiten an. Die Terrasse bietet ausreichend Fläche, um die Mauersteine gleich nach Größe zu sortieren. Das minimiert später den Aufwand bei der Suche nach einem passenden Exemplar beim Wiederaufbau. Das Steinmaterial befindet sich durchweg in gutem Zustand und kann weitestgehend wiederverwendet werden.

Die untere Mauer wird erst abgebrochen, wenn die obere Mauer fertig gestellt ist. Hierfür existiert noch ein zweites Zeitfenster ab Mitte August, wenn die Jungtiere der Eidechsen geschlüpft sind. Das erspart mir bis dahin auch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für das Erdreich an dieser Terrasse.

 

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